eVERA
Zuzugs- und Wegzugsmeldungen ans EDA
Jedes Jahr ziehen tausende Schweizerinnen und Schweizer ins Ausland um dort zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder den Ruhestand zu verbringen. Einige für immer, andere nur für ein paar Jahre. Viele kehren danach mit wertvoller internationaler Berufs- und Lebenserfahrung in die Schweiz zurück. Aufgrund des neuen Bundesgesetzes über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG, SR 195.1), das am 1.11.2015 in Kraft getreten ist, haben die Einwohnerdienste dem Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten alle Anmeldungen vom Ausland und Abmeldungen ins Ausland der schweizerischen Staatsangehörigen zu melden.
Für diese Meldungen ist die Applikation eVERA vorgesehen. Sie wird voraussichtlich im Sommer 2017 in Betrieb genommen. Bis dahin sind die Meldungen weiterhin auf konventionellem Weg (Papier oder als verschlüsseltes PDF) ans EDA zu senden.
Am 5. Oktober 2016 hat das EDA seinen Online-Schalter für Auslandschweizer in Betrieb genommen.
- Information an die Einwohnerdienste zum neuen online-Schalter für AuslandschweizerInformation an die Einwohnerdienste zum neuen online-Schalter für Auslandschweizer
- Merkblatt für Auslandschweizer 2015Merkblatt für Auslandschweizer 2015
- Merkblatt für die Einwohnerdienste 2015Merkblatt für die Einwohnerdienste 2015
- Informationsschreiben EDA 2015Informationsschreiben EDA 2015
- Begleitbrief Zu-/Wegzugsmeldungen ans EDA DBegleitbrief Zu-/Wegzugsmeldungen ans EDA D
- Begleitbrief Zu-/Wegzugsmeldungen an die Vertretungen DBegleitbrief Zu-/Wegzugsmeldungen an die Vertretungen D
- Ländertabelle und schweizerische Vertretungen Stand 2015Ländertabelle und schweizerische Vertretungen Stand 2015
- Vorlage Wegzugsmeldung ans EDA DVorlage Wegzugsmeldung ans EDA D
- Vorlage Zuzugsmeldung ans EDA DVorlage Zuzugsmeldung ans EDA D