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Elektronischer Heimatschein

Seit Oktober 2019 ist die Ausstellung von elektronischen Heimatscheinen (im PDF-Format) möglich; diese sind denn auch ausschliesslich in elektronischer Form rechtsgültig. Der Kanton Fribourg ist Pionier und stellt auf Wunsch «physisch konventionelle» oder eben elektronische Heimatscheine aus.

Ein elektronischer Heimatschein, der ausgedruckt wird, kann nicht mehr überprüft werden und verliert daher seine Gültigkeit. Die Signatur auf der elektronischen Datei kann unter www.validator.ch jederzeit auf seine Gültigkeit verifiziert werden, wenn die Datei elektronisch vorliegt.

Die Einwohnerkontrollen haben bei der Hinterlegung der Ausweisschriften die elektronische Datei zu akzeptieren und in geeigneter Form abzuspeichern. Der elektronische Heimatschein muss denn auch elektronisch abrufbar sein. Die elektronische Datei kann nach der Validierung zusammen mit dem Prüfprotokoll von «Validator» für die interne Ablage ausgedruckt respektive (was wohl empfehlenswert ist) abgespeichert werden.

Bei einem allfälligen Wegzug kann der eHeimatschein nur elektronisch an die neue Gemeinde weitergeleitet werden, ansonsten wäre die Verifizierung durch die neue Gemeinde nicht mehr möglich.