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Ehe für alle

Das Stimmvolk hat am 26. September 2021 der Revision des Zivilgesetzbuches bezüglich «Ehe für alle» zugestimmt. Per 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Ebenfalls besteht ab dann auch die Möglichkeit, mittels einer Erklärung die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Neue eingetragene Partnerschaften können ab dann in der Schweiz nicht mehr begründet werden.

Per 1. Juli 2022 können auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Ebenfalls besteht ab dann auch die Möglichkeit, mittels einer Erklärung die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umzuwandeln. Neue eingetragene Partnerschaften können ab dann in der Schweiz nicht mehr begründet werden.

Um die Zivilstandsbeamtinnen und Zivilstandsbeamten bestmöglich bei der Umsetzung der möglichen geänderten Rechtsgrundlagen zu unterstützen, hat das Bundesamt für Justiz entschieden, die bestehende Anwendung Infostar vorzubereiten und anzupassen. Nach Prüfung von verschiedenen Varianten wurde nachfolgende Übergangslösung für Infostar vorgesehen: dass bei Eheschliessungen von gleichgeschlechtlichen Paaren der Zivilstand im Geschäftsfall Person bei beiden Personen in «verheiratet» geändert wird; für Erklärungen über die Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe soll es keinen separaten Geschäftsfall geben. Bei beiden Personen wird ebenfalls der Zivilstand in «verheiratet» geändert. Ort und Datum der Umwandlung werden in die Felder «Trauungsort» und «Trauungsdatum» eingetragen; es werden acht neue Spezialdokumente bereitgestellt, welche geschlechtsneutral formuliert sind und ausschliesslich während dieser Übergangszeit (bis zur Einführung des modernisierten Infostar NG) verwendet werden dürfen.

Damit die Einwohnerdienste korrekte Ereignismeldungen erhalten, wird neu bei Eheschliessungen und Umwandlungen der eingetragenen Partnerschaft zu Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren, die Ehe-Ereignismeldung (eCH-0020:eventMarriage) bei beiden Ehepartnern mit demselben Geschlecht übermittelt. Die Validierung der Ereignismeldung Ehe muss daher neu geschlechtsneutral ausgestaltet oder ganz weggelassen werden.

Sollten diese neuen elektronischen Meldungen noch nicht empfangen werden können, ist auf Verlangen der betroffenen Einwohnerdienste der Versand einer Papiermitteilung durch das zuständige Zivilstandsamt möglich (nur bis zur technischen Umstellung auf Empfängerseite). Wir bitten Sie, mit dem Hersteller Ihrer Einwohnerregisteranwendung zu prüfen, ob die oben erwähnten Meldungen einer Ehe oder Umwandlung zur Ehe von zwei gleichgeschlechtlichen Personen empfangen sowie verarbeitet werden können, resp. entsprechende Validierungen korrekt nach dem neuen Recht und dessen «in Kraft treten» erfolgen.