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Abrufverfahren aus Infostar

Basierend auf den angepassten rechtlichen Grundlagen für das Abrufverfahren auf Infostar (Art. 43a Abs. 4 ZGB), wird den Einwohnerdiensten eine Abrufschnittstelle zur Verfügung gestellt. Die technische Beschreibung, wie die Schnittstelle angesprochen werden kann und wie die Rückmeldungen dieser zu verarbeiten sind, findet sich auf der Internetseite des Bundesamt für Justiz BJ: 

https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gesellschaft/zivilstand/einwohnerkontrolle/sedexdokumentation.html

Das Abrufverfahren wird ab Ende November 2021 produktiv zur Verfügung stehen. Damit Sie das Abrufverfahren nutzen können, überprüfen
Sie mit Ihrem Software-Lieferanten, ob Ihre Registeranwendung das Abrufverfahren unterstützt. Nach der Bestätigung Ihres Software-Lieferanten,
dass Ihre Registeranwendung das Abrufverfahren unterstützt, können Sie bei uns (infostar@bj.admin.ch) die Autorisierung Ihrer Anwendung beantragen.

Information des BJ zum  elektronischen Meldewesen mit Infostar NG (ab ca. 2023):

Wir haben festgestellt, dass nach wie vor einige Einwohnerregister für den Empfang der Ereignismeldungen aus Infostar die Versionen 1.x von eCH-0020 unterstützen. An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass mit der Einführung des modernisierten elektronischen Personenstandsregisters Infostar NG, voraussichtlich im Herbst 2023, die Ereignismeldungen aus Infostar nach den eCH-0020 Standard Versionen 1.x nicht mehr unterstützt werden. Ab Einführungsdatum von Infostar NG werden nur noch die Versionen ab 3.0 unterstützt. Bitte prüfen Sie mit Ihrem Hersteller Ihrer Einwohnerregisteranwendung.