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Ehe für alle

Ehe für alle – Inkrafttreten per 1. Juli 2022

Am 24. Oktober 2021 haben wir über die "Ehe für alle" informiert (siehe News Kanal weiter unten). Für Personen, welche im elektronischen Zivilstandsregister Infostar erfasst sind, erfolgt die Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe bzw. eine neue Eheschliessung über das Zivilstandsamt. Die eCH-Meldungen vom Zivilstandsamt (oder vorübergehenden Papiermeldungen) sind entsprechend zu verarbeiten.

Vorgehen bei Personen, die nicht in Infostar geführt werden

Bei gleichgeschlechtlichen ausländischen Personen, welche vor dem 30. Juni 2022 im Ausland eine Ehe geschlossen haben, wurde im Einwohnerregister eine eingetragene Partnerschaft registriert. Infolge Aufhebung von Art. 45 Abs. 3 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) wird nach dem 1. Juli 2022 eine im Ausland rechtsgültig geschlossene Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts in der Schweiz als Ehe und nicht mehr als eingetragene Partnerschaft registriert. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, ob die Ehe vor oder nach dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen erfolgt ist (siehe Dokument Weisung EAZW WS 10.22.04.01). Wenn Personen ab dem 1. Juli 2022 ihre ausländische Eheschliessungsurkunde vorlegen und die Eintragung der Ehe im Einwohnerregister verlangen, tragen die Einwohnerdienste die Eheschliessung rückwirkend per effektives Datum im Einwohnerregister ein.

Zur Verdeutlichung dienen folgende Fallbeispiele:

Fall 1: Eine ausländische Person mit Wohnsitz in der Gemeinde spricht am 5. Juli 2022 vor und ist seit dem 1. Januar 2016 mit einer gleichgeschlechtlichen Person verheiratet (z.B. in Spanien) und möchte ihren Zivilstand nun von einer eingetragenen Partnerschaft in die Ehe umwandeln. Sofern die Person nicht in Infostar registriert ist, wird im Einwohnerregister direkt das ursprüngliche Heiratsdatum gemäss ausländischem Zivilstandsdokument übernommen. Es ist mit den kantonalen Migrationsbehörden zu prüfen, ob eine Mutationsmeldung ausgelöst werden muss.

Fall 2: Eine ausländische Person spricht am 1. Oktober 2023 für die Anmeldung aus dem Ausland vor. Die Person ist seit dem 1. Januar 2016 mit einer gleichgeschlechtlichen Person verheiratet. Die Ehe für alle ist jedoch in der Schweiz erst seit dem 1. Juli 2022 rechtlich anerkannt. Da der Zuzug im Jahr 2023 erfolgt, gibt es zum Zeitpunkt des Zuzuges die Ehe für alle bereits. Sofern die Person nicht in Infostar registriert ist, wird im Einwohnerregister direkt das ursprüngliche Heiratsdatum gemäss ausländischem Zivilstandsdokument übernommen.
 

Keine generelle Umschreibeaktion

Die Zivilstandsämter nehmen bei Personen mit Infostareintrag die Anpassung auf Antrag oder bei einem neuen Ereignis vor (Fachtechnische Weisung Infostar FTW Nr. 4, Punkt 6, ganz unten). Der VSED empfiehlt das gleiche Vorgehen. Das heisst, es sollen auch bei den Einwohnerdiensten keine generellen Umschreibeaktionen erfolgen. Die Situation soll beim Eintreten eines Ereignisses überprüft werden.

Starke Partnerschaften vs Lebensgemeinschaften ohne Wirkung auf den Zivilstand

Im Ausland eingetragene Partnerschaften werden in Anwendung von Kapitel 3a IPRG von nun an in der Schweiz anerkannt, sofern sie die Begründung einer Lebensgemeinschaft beinhalten, die ein Zivilstandsverhältnis mit ähnlicher Wirkung wie die Ehe begründet (sogenannte "starke Partnerschaft" aus personenstandsrechtlicher Sicht), aber nicht als Ehe bezeichnet wird. Gemäss den Vorschriften des IPRG werden solche Partnerschaften in der Schweiz als eingetragene Partnerschaften anerkannt, unabhängig davon, ob es sich um Partnerschaften zwischen gleichgeschlechtlichen oder verschieden­geschlechtlichen Personen handelt.

Achtung: Lebensgemeinschaften ohne Wirkung auf den Zivilstand werden weder in Infostar noch in den Einwohnerregistern als Ehe oder Eingetragene Partnerschaft geführt, so beispielsweise der französische PACS (Pacte Civil de Solidarité, ziviler Solidaritätspakt), die belgische "Cohabitation légale" und die luxemburgische eingetragene Partnerschaft). Bei Unsicherheiten sollte unbedingt die kantonale Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen angefragt werden.

Diese News werden laufend nach den neusten Erkenntnissen ergänzt.

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