Gutachten Melderechtliche Niederlassung und Aufenthalt in Heimen

Seit den Leitentscheiden BGE 108 V 22 vom 28. April 1982 (!) und BGE 127 V 237 vom 30. August 2001, die das Bundesgericht im Zusammenhang mit Ergänzungsleistungen fällte, bewegt der Konflikt um den melderechtlichen Status von Personen, die in Heimen leben, die Einwohnerdienste seit Jahren.

Auf Initiative des Verbands der Aargauer Einwohnerdienste (VAE ) hin hat der VSED deshalb ein Gutachten mit dem Ziel erarbeiten lassen, Rechtslagen und Kriterien darzulegen, aufgrund derer der melderechtliche Status «Niederlassung» oder «Aufenthalt» bei Heimaufenthalten zu bestimmen sind. In dem von der Kanzlei Rütimann verfassten Gutachten wird zudem erörtert, wie diese Kriterien bei unterschiedlichen Heimformen zur Anwendung kommen sollen.

Das Gutachten ist im internen Bereich unter der Rubrik «Aktuelle Themen und Empfehlungen» aufgeschaltet.