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« I comuni non controllano i passaporti con sufficiente precisione»

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[Translate to Italienisch:] 2014 beantragte ein türkischer Staatsangehöriger mit einem gefälschten italienischen Personalausweis eine Aufenthaltsbewilligung. Diese wurde ihm ausgestellt. Die Fälschung wurde zufällig zwei Jahre später festgestellt - der Betroffene hatte den italienischen Ausweis in Italien für 5'000 Euro erworben. Die Aufenthaltsbewilligung wurde ihm darauf hin entzogen, wogegen er Klage erhob. Das Bundesgericht hat die Klage nun mit Urteil vom 7. August 2018 abgewiesen:

<link file:2688 _blank internal link in current>BGE 2C_624/2018 (Original in französischer Sprache)

<link file:2686 _blank download file>BGE 2C_624/2018 (Deutsche Übersetzung)

Dieser Fall zeigt, wie enorm wichtig die Kontrolle ausländischer Ausweispapiere durch die Einwohnerdienste ist. In einem Zeitungsbericht der "Zentralschweiz am Sonntag" wird die Problematik aufgegriffen:

<link file:2687 _blank download file>Zeitungsbericht Quelle "Zentralschweiz am Sonntag" vom 26. August 2018

Der VSED-Vorstand weist erneut auf die "<link internal-link internal link in current>Empfehlung Ausweiskontrolle" hin. Ziel muss es sein, dass die Einwohnerdienste die Kontrollen flächendeckend und institutionalisiert in der ganzen Schweiz vornehmen.