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Elektronisches Abrufverfahren aus Infostar

Das langersehnte Geschäft «Beurkundung des Personenstands und Grundbuch (14.034)» wurde am 15. Dezember 2017 in der Schlussabstimmung der Bundesversammlung angenommen. Damit ist nun der Weg frei für ein elektronisches Abrufverfahren aus Infostar durch die Einwohnerdienste. Vorerst wird aber noch die Zivilstandsverordnung angepasst werden. Der Bundesrat wird anschliessend über den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen beschliessen. Der VSED bleibt am Ball!