eVERA
Zuzugs- und Wegzugsmeldungen ans EDA
Jedes Jahr ziehen tausende Schweizerinnen und Schweizer ins Ausland um dort zu leben, zu arbeiten, zu studieren oder den Ruhestand zu verbringen. Einige für immer, andere nur für ein paar Jahre. Viele kehren danach mit wertvoller internationaler Berufs- und Lebenserfahrung in die Schweiz zurück. Aufgrund des neuen Bundesgesetzes über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland (Auslandschweizergesetz, ASG, SR 195.1), das am 1.11.2015 in Kraft getreten ist, haben die Einwohnerdienste dem Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten alle Anmeldungen vom Ausland und Abmeldungen ins Ausland der schweizerischen Staatsangehörigen zu melden.
Für diese Meldungen gibt es die Applikation eVERA, eine erste Anbindung von eVERA, die elektronisch vernetzte Verwaltung der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer an sedex (secure data exchange), erfolgte im Dezember 2019. Der aktuelle Stand der Umsetzung ist über folgenden Link abrufbar.
Am 5. Oktober 2016 hat das EDA seinen Online-Schalter für Auslandschweizer in Betrieb genommen.
- Online-Schalter-Info-Einwohnergemeinden_DE_Brief.pdf
- Merkblatt_fuer_Auslandschweizer_02_12_2015_de.pdf
- Merkblatt_fuer_die_Einwohnerdienste_d_2015.pdf
- Informationsschreiben_EDA.pdf
- Begleitbrief_Zu-_Wegzugsmeldung_ans_EDA_D.docx
- Begleitbrief_Zu-_Wegzugsmeldung_an_die_Vertretung_D.docx
- Laendertabelle_und_schweizerische_Vertretungen__003_.xlsx
- Vorlage_Wegzugsmeldung_EDA_D.docx
- Vorlage_Zuzugsmeldung_EDA_D.docx