Nationaler Adressdienst (NAD)
Worum handelt es sich beim NAD?
Der Nationale Adressdienst (NAD) soll die Adressdaten der kommunalen und kantonalen Einwohnerdienste von natürlichen Personen national verfügbar machen. Nutzende sind ausschliesslich Verwaltungen und beauftragte Dritte.
Der NAD ist ein Dienst (kein Register), der die Daten der Einwohnerdienste unverändert wiedergibt. Datenherrschaft, Datenbearbeitung und Datenkorrekturen verbleiben wie bisher bei den Einwohnerdiensten der Gemeinden und Kantone.
Positionen der Kantone und der Verbände der kommunalen Ebene
In der Vernehmlassung zum ADG begrüssten 23 Kantone explizit die Schaffung eines NAD. Die Konferenz der Kantonsregierungen KdK hat sich zudem basierend auf einem einstimmigen Votum aller 26 Kantone zugunsten des Adressdienstgesetzes ADG und des Aufbaus des NAD ausgesprochen.
Die Verbände der Datenproduzenten (Gemeindeverband SGV, Städteverband SSV und Verband Schweizerischer Einwohnerdienste VSED) unterstützen den Aufbau des NAD ebenfalls. Besonders wichtig ist ihnen, dass der NAD den Aufwand für die Abfrage der Adressdaten reduziert, während die Datenherrschaft aber bei den heute zuständigen Verwaltungseinheiten der Gemeinden und Kantone verbleibt. Kantone und Verbände betonen die Notwendigkeit einer weiteren Digitalisierung der Abläufe in den Verwaltungseinheiten über Kantonsgrenzen hinweg, die hohe Effizienzgewinne erwirken.
Kontakt
Bei Fragen steht Ihnen das Präsidium VSED gerne zur Verfügung:
Alexander Ott
Telefon 079 330 10 20
Luis Gomez
Telefon 079 124 89 75