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Einbürgerung für Personen der dritten Ausländergeneration

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz lebten, können sich erleichtert einbürgern lassen. 

Diese Personen der so genannten dritten Ausländergeneration werden unter anderem für das Einbürgerungsgesuch eine Bescheinigung benötigen, die bestätigt, dass ein Grosselternteil über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügt oder verfügt hat.

Ein entsprechender Auszug aus dem ZEMIS kann bei SEM durch die Gesuchstellenden per Mail angefordert werden: <link>ch@sem.admin.ch

Bezüglich Bestätigungen aus dem Einwohnerregister verweisen wir auf <link internal-link internal link in current>unsere Stellungnahme zur informellen Konsultation (Übersetzung auf französisch und italienisch folgt später).

Weitere nützliche Informationen finden Sie mittels folgenden Links:

<link https: www.admin.ch gov de start dokumentation medienmitteilungen.msg-id-69792.html>www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-69792.html

<link https: www.ekm.admin.ch ekm de home buergerrecht---citoyennete bueg verfahren>www.ekm.admin.ch/ekm/de/home/buergerrecht---citoyennete/bueg/verfahren/3g.html