Am 1.1.2018 ist das revidierte Adoptionsrecht in Kraft getreten. In der Schweiz werden pro Jahr nur wenige Hundert Kinder adoptiert. Darunter fallen auch viele Stiefkindadoptionen – also die Adoption des leiblichen Kindes des einen Ehepartners/der Ehepartnerin durch den anderen. Aufgeteilt auf die verschiedenen Gemeinden tritt ein solches Ereignis somit nur selten ein und stellt deshalb die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste vor verschiedene Fragen im Umgang und der Verarbeitung von Adoptionen. Der VSED hat daher für seine Mitglieder eine Empfehlung erstellt, die Sie im Mitgliederbereich finden
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