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Neue Radio- und Fernsehabgabe: Forderungen des VSED und des SGV zur Datenlieferung wurden nicht erfüllt

Seit Juli dieses Jahres ist das revidierte Radio- und Fernsehgesetz in Kraft. Spätestens ab dem 1. Januar 2019 wird die geräteabhängige Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe ersetzt – jeder Haushalt erhält eine Rechnung. Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und der Verband Schweizerischer Einwohnerdienste (VSED) bemängelten in ihren Stellungnahmen zu den Ausführungsbestimmungen die vorgeschlagene Lieferung der Haushaltsdaten an die zukünftige Erhebungsstelle für das Inkasso der Abgabe. Sie sei ineffizient, nicht zeitgemäss und verursache bei den Gemeinden und Kantone einen grossen Mehraufwand. Trotz der breiten Kritik hielt das Bakom mit wenigen Ausnahmen an der von ihm vorgeschlagenen Lösung fest, insbesondere an der monatlichen Lieferung von Haushaltsdaten durch die Gemeinden und Kantone an die Erhebungsstelle. Auch ein gemeinsames Schreiben von SGV und VSED an Bundesrätin Doris Leuthard änderte nichts.

Der Verein eCH genehmigte Anfang September den <link http: www.ech.ch vechweb _blank external-link-new-window external link in new>Standard eCH-0201, der den elektronischen Datentransfer zwischen den Kantonen bzw. den Gemeinden und der Erhebungsstelle regelt.

Gemäss <link https: www.admin.ch opc de classified-compilation index.html external-link-new-window external link in new>Radio- und Fernsehverordnung müssen die Kantone oder die Gemeinden der Erhebungsstelle den ersten Datenvollbestand bis Ende 2017 liefern, und ab dem Jahr 2018 müssen die Datenlieferungen an die Erhebungsstelle monatlich innerhalb der ersten drei Werktage des Monats erfolgen. Auf Gesuch hin leistet die Erhebungsstelle einen einmaligen Pauschalbeitrag an die Investitionskosten für die Datenlieferungen (500 Franken pro Gemeinde/ 5000 Franken pro Kanton). Bei ausgewiesenen höheren Investitionskosten erhöhen sich die Beträge auf maximal 2000 Franken bzw. 25’000 Franken.